Zukunft machen wir aus Tradition

Suche
Close this search box.

VfR Mannheim bekommt keine Punkte abgezogen

Sportgericht des Badischen Fußball-Verbandes stellt Verfahren gegen die Rasenspieler ein

(mk )Am heutigen Tag urteilte das Sportgericht des Badischen Fußball-Verbandes (bfv) in der Sportrechtssache VfR Mannheim – VfL Kurpfalz-Neckarau. Zur Einordnung: Der VfR Mannheim hatte in der am 22.04.2023 ausgetragenen Verbandsligapartie vergessen, einen eingesetzten Akteur im Spielberichtsbogen zu berücksichtigen. Das Sportgericht entschied, das Verfahren gegen den VfR Mannheim einzustellen und folgerichtig keinen Punktabzug geltend zu machen.

In der Begründung verwies die achte Kammer darauf, dass der betroffene Akteur „für das vorliegende Spiel über ein Spielrecht“ verfügte und somit „auch teilnahmeberechtigt“ war.

Gemäß § 46 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c SpO darf eine Begegnung nur dann rückwirkend neu gewertet werden, „wenn eine Mannschaft mit nicht spielberechtigten Spielern oder mit Spielern, die für die Mannschaft, in der sie eingesetzt waren, keine Teilnahmeberechtigung hatten“ aufläuft. Da der VfR Mannheim die Begegnung am 22.04.2023 nur mit Akteuren bestritt, die „an sich spielberechtigt“ waren, im Verein als Mitglied registriert wurden und somit über eine gültige Spielerlaubnis verfügten, fehlt jegliche argumentative Grundlage, um die Partie rückwirkend mit einer 0:3 Niederlage zu werten.

Des Weiteren ist ein „unzulässiger Wettbewerbsvorteil“ weder erkennbar noch „beabsichtigt“ gewesen.

Nach oben scrollen